deutsche depeschen bild- und tonagentur
Translator
Liebe Leser und Besucher,
lassen Sie sich nicht von den vielen Informationen in den öffentlichen Anstalten, wie von den ebenso gruseligen Geschichten im weltweiten Netz verunsichern oder in Angst versetzen. Alles dient dem gewünschten Chaos und der Durchsetzung der NWO-Strategie der vollständigen Verwirrung und Unterwerfung. Unsere Aufgabe ist klar. Wir sind aufgefordert unsere Zukunft und deren Inhalte selbst zu überdenken, zu planen und zu gestalten. Gemeinsam sind wir auf dem Weg und unser Ziel braucht keine Antworten, weil es dazu keine Fragen gibt. Besuchen Sie auch ddbnews - hier unten auf dieser Seite.
Ihr ddbagentur Redaktionsteam
Studio 1
Sendeplan
Unsere nächsten Live-Sendungen sind am Montag, Mittwoch und Freitag um 19.00 Uhr mit den Moderatoren Esther und Uwe. Unsere Gäste im Live-Studio kündigen wir mit den Themen an.
Studio Telefon: 02102-3077 596
Studio Mail: studio@ddb-radio.de
Freitag, 9. Juni 2023, 19.00 Uhr
Diese Themen werden in den nächsten Wochen unsere ständigen Begleiter sein, weil es derzeit nichts Wichtigeres gibt.
Wird die WHO die Weltregierung und die EU die Verwaltung für Europa?
Wie schaffen wir eine geistig, moralisch und ethisch wertvolle Gesellschaft unter diesen Voraussetzungen?
Studio 2
Studio Telefon: 07331-977 2959
Studio Mail: studio@grosswenea.org
Jeden Donnerstag um 19.00 Uhr
Die Themen der Sendungen finden Sie auf den Info`s von wenea medien oder im Telegram Kanal wenea aktuell.
NEU - Jeden Montag um 21.30 Uhr
Word, Sound and Power
Reggae am laufenden Band
Studio 3
Zuwendungen
Alle Artikel oder Dienste, welche das ddbagentur insgesamt und vor allem ddbradio anbietet, sind keine Mittel oder Inhalte einer gewerblichen Tätigkeit und haben keinen wirtschaftlichen Hintergrund. Die Initiative ddbagentur wird privat und ehrenamtlich geleistet. ddbagentur ist gemeinnützig zur Information der Leser, Hörer und Zuschauer geschaffen worden und ausgerichtet. Dennoch freuen wir uns über jede Hilfe, welche unsere privaten Kassen entlasten und unsere weitere Arbeit ermöglicht.
Das ddbagentur Redaktions-Team sagt - DANKE!
Schützen Sie Ihre Kinder und sich
selbst.
Mitteilung der Rechtsabteilung vom 06. Juni 2023
Die Verwaltungskompetenzen der "Vereinte Nation wenea"
1) Die uneingeschränkte Ausübung der Religion, des Glaubens und der Weltanschauung jedes Mitgliedes, solange Dritte von der Ausübung nicht gefährdet oder in ihrer Religion, ihrem Glauben oder ihrer Weltanschauung nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Hier sind insbesondere die Bestimmungen im Manifest unter Ziffer 3 zu beanspruchen und zu beachten.
2) Die Ausgabe von Ausweispapieren (Lichtbildausweisen) nach internationalen Regeln und Vorschriften zur Identifizierung der Mitglieder, ihres Personenstandes und zur Verwendung gegenüber Dritten Stellen zur Klarstellung der Rechte und Pflichten aller weneaner. Jede Verwechslung mit anderen Papieren oder Dokumenten, die als Lichtbildausweis bezeichnet werden, sind zu vermeiden.
3) Interne Handels- Tausch- und Zahlungsmethoden, die keiner internationalen Genehmigung bedürfen. Aufbau von Versorgungstrukturen in allen Bereichen des täglichen Leben, sofern diese Strukturen nachweislich im Inneren der Nation bleiben und wirken.
4) Unantastbare Räume bei Veranstaltungen und Versammlungen der Gemeinden und der Gemeinschaftsstrukturen insgesamt. Hierzu können in bestimmten Fällen private, wie auch gewerbliche Räume zählen, wobei im Einzelfall die Zuständigkeiten zu klären sind.
5) Die Unantastbarkeit der Verwaltungsstrukturen insgesamt, wie deren Rechte, Anweisungen und rechtlichen Vorgaben für seine Mitglieder. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften ist nach § 130 StGB zu prüfen und ggf. zu ahnden, wobei auch andere Rechte der verfassungsmäßigen Ordnung betroffen sein könnten.
6) Der Betrieb von Vorschulen, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen, sofern z.B. die Bildungspflicht von den öffentlichen Einrichtungen nicht mehr erfüllt werden kann und/oder wenn die Pflicht der Eltern u.a. nach §1666 und § 1631 BGB wegen des Ausfalls des öffentlichen Bildungssystems nicht mehr zu erfüllen sind und/oder die öffentlichen Bildungseinrichtungen die Bestimmungen des "International Pakts über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen" Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4, die über die Artikel 25 Grundgesetz Éingang in das deutsche Recht finden, nicht erfüllen oder gewährleisten können. Ferner in den Fällen, in denen die religiösen, sittlichen, ethischen und moralischen Grundsätze und Vorstellungen der Eltern mit den Unterrichtsmethoden der öffentlichen Schulen nicht mehr im Einklang stehen oder ihnen eklatant widersprechen.
Diese Kompetenzen werden von folgenden Gesetzen geschützt:
a) Grundgesetz Art. 4 sowie Art. 140 und hier VWR von Art. 136 bis 141 und über und in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz
b) Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
c) Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention
d) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 der Vereinten Nationen, Art. 1 bis Art. 31 und hier insbesondere für alle Bildungseinrichtungen Artikel 13, Abs. 1, Abs. 2 a) bis e) und Abs. 4.