Initiative Deutschland

 

 

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Informationen

Fragen zur Staatsangehörigkeit

 

06.11.2025 - die Vorbereitungen laufen und die rechtlichen Fragen sind in der Klärung. Deutschland entsteht gerade und alle Bewohner werden zur Klärung ihrer Abstammung nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland (gesetzliche Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juni 2024) angehalten. Wir werden bald eine Möglichkeit für Nachfragen eingerichtet haben.

ZITAT aus dem oben genannten Gesetz:

Doppelte Staatsangehörigkeit durch Geburt: "Wer durch Geburt eine ausländische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besaß aus deutscher Sicht - früher wie heute - schon automatisch beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es einer besonderen Genehmigung dazu bedurft hätte. Betroffene Personen mussten sich aus deutscher Sicht in diesem Fall - zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten erworben durch Geburt - auch später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden".

 

 Sendung vom 06.11.2025

 

 
 
 
 

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964

 

Fortbestand statt Untergang: Das Gericht stellte fest, dass das „Deutsche Reich“ nicht untergegangen ist.  Identität, nicht Rechtsnachfolge: Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger, sondern identisch mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“, das auf das Gebiet des Grundgesetzes beschränkt ist.   Nicht handlungsfähig: Als Gesamtstaat ist es aufgrund der Teilung Deutschlands nicht handlungsfähig.   Grundgesetz als Grundlage: Das Grundgesetz geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert hat.